PRIIPS
Verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail Investment and Insurance-based Products)
Verordnung Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Sie zielt darauf ab, Kleinanlegern ein besseres Verständnis und eine Vergleichsbasis im Hinblick auf die wichtigsten Merkmale, Risiken, Ertragsmöglichkeiten und Kosten bestimmter Finanzprodukte zu vermitteln.
Vor Abschluss einer Transaktion sind Hersteller und Vertreiber von solchen Produkten grundsätzlich verpflichtet, Kleinanlegern ein kurzes, standardisiertes Dokument, die sogenannten Basisinformationsblätter (Key Information Document “KID”) zuzustellen.
Auf höchstens drei Seiten müssen KID folgende Informationen enthalten:
- Angaben zum Produkthersteller;
- Zielmarkt und Status der potenziellen Anleger;
- Risiko-Ertragsprofil und Maximalverlust für verschiedene Szenarien;
- Transparente Kostenaufschlüsselung.
Die Verordnung gilt für den Erwerb von PRIIPs durch Kleinanleger, die ihren Wohnsitz im EWR haben, ungeachtet ihrer Nationalität.
Hier finden Sie die KID.