Einlagensicherung
Schweizer UBP Kunden
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die UBP ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.
Ab 1. Januar 2023 ändert sich die Einlagensicherung für Bankkonten bestimmter Kunden. Verfügen mehrere Personen über ein gemeinsamen Konto, wird diese Gemeinschaft als ein eigenständiger Kunde betrachtet. Auch sind Finanzintermediäre nicht mehr geschützt (keine Sicherung und keine konkursrechtliche Privilegierung der Guthaben). Für mehr Informationen zu den regulatorischen Änderungen in Bezug auf die Einlagensicherung verweisen wir auf die Website der Esisuisse: https://www.esisuisse.ch/de/einlagensicherung/aenderungen-ab-2023
Kundeninformation Einlagensicherung Schweiz
Britische UBP Kunden
Wir stehen unter dem Schutz des Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Dieses entschädigt die Einleger, falls eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen vermag. Die Mehrzahl der Einleger – einschliesslich Privatanleger und Kleinunternehmen – fällt unter den Schutz des FSCS. Ein entschädigungsberechtigter Einleger kann bis zu GBP 85’000 einfordern (die neue Höchstgrenze gilt seit 30. Januar 2017). Bei Gemeinschaftskonten wird jedem Inhaber eine Forderung in Höhe seines Anteils zugesprochen. Im Falle eines Gemeinschaftskontos mit zwei entschädigungsberechtigten Inhabern, ergäbe sich ein Gesamtbetrag von zweimal GBP 85’000 (bzw. GBP 170'000). Beim Höchstbetrag von GBP 85'000 handelt es sich nicht um eine Höchstgrenze für jedes einzelne Konto, sondern um einen Gesamtbetrag für alle Konten eines berechtigten Einlegers, der somit auch seine Anteile an Gemeinschaftskonten mit einschliesst. Weitere Informationen zum FSCS (inkl. zu den Deckungsbeiträgen und der Entschädigungsberechtigung) erhalten Sie bei Ihrer Zweigstelle vor Ort, auf der FSCS oder unter der Nummer 020 7892 7300 bzw. 0800 678 1100.
Monegassische UBP Kunden
Der Garantiefonds für Einlagensicherung (Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution, FGDR), der am 25. Juni 1999 von Gesetzes wegen bestellt wurde, bezweckt den Schutz und die Entschädigung der Kunden im Fall eines Bankenkonkurses. Die Einlagensicherung sieht eine Entschädigung von bis zu EUR 100'000 pro Person pro Finanzinstitut vor. Die Wertschriftengarantie deckt alle Finanzinstrumente bis zu EUR 70'000 ab und gilt pro Person pro Finanzinstitut. Die Bürgschaftsgarantie gilt für regulatorische Verpflichtungen, die von Fachleuten für ihre Kunden abgeschlossen werden. Der FGDR kann auch vor dem Konkurs zur Insolvenzbewältigung zum Zug kommen, um die Folgen für die Kunden abzuwenden.
Weiter gehende Informationen zur Einlagensicherung finden Sie hier auf der Website des FGDR.
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