Dieser Teilfonds ist bestrebt, eine Wertentwicklung zu erzielen, indem er hauptsächlich in Anleihen von staatlichen und supranationalen Emittenten aus Schwellenländern investiert, und zwar in einer Weise, die mit den Grundsätzen für Anlagen mit Schwerpunkt auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung („ESG“) vereinbar ist.
Der Teilfonds bewirbt ökologische (E) und soziale (S) Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen an. Er wird jedoch einen Mindestanteil von 5 % an nachhaltigen Investitionen enthalten.
Diese nachhaltigen Investitionen tragen zu einer Reihe ökologischer und/oder sozialer Ziele bei, darunter unter anderem alternative und erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Vermeidung oder Minderung von Umweltverschmutzung, Wiederverwendung und Recycling, Gesundheit, Ernährung, Hygiene und Bildung sowie die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung („ökologische und soziale Ziele“).
Um sicherzustellen, dass die nachhaltigen Investitionen, die dieser Teilfonds tätigen soll, keine erheblichen Beeinträchtigungen verursachen, bewertet der Anlageverwalter mit Hilfe einer intern entwickelten Methode, die die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, Kontroversen und die allgemeine ESG/Governance-Qualität abdeckt, ob die Emittenten dieser Anleihen keine Beeinträchtigungen verursachen.
Dieser Teilfonds strebt bessere ökologische und soziale Merkmale an als das Universum der Staatsanleihen aus Schwellenländern. Zu diesem Zweck verwendet der Anlageverwalter die JESG-Scores von JP Morgan, die die ESG-Qualität jedes Emittenten auf der Grundlage einer Reihe quantitativer Indikatoren für Umwelt und Soziales beurteilen.
Die ökologischen und sozialen Merkmale umfassen:
- Stärkeres Engagement in Anlagen, von denen angenommen wird, dass sie im Vergleich zum ESG-Berichtsreferenzindex des Teilfonds mit positiven externen Effekten einhergehen und gleichzeitige Begrenzung von Anlagen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie mit negativen externen Effekten einhergehen
- Ausschluss von Emittenten mit einem JESG-Score unter 20 und Einhaltung der für Artikel-8-Fonds geltenden Ausschlusskriterien des Anlageverwalters, wie in der Richtlinie für verantwortungsvolles Investieren von UBP beschrieben
Die Anlagestrategie dieses Teilfonds stützt sich auf ESG-, Bonitäts- und makroökonomische Bewertungen, um eine finanzielle risikobereinigte Wertentwicklung, die der des Marktes für Staatsanleihen der Schwellenländer über den Anlagehorizont entspricht oder darüber liegt, zu erzielen.
Der Anlageprozess umfasst ESG-Analysen, die internes und externes Research von verschiedenen ESG-Datenanbietern kombinieren, insbesondere von JP Morgan, MSCI ESG Research, RepRisk sowie von anerkannten Organisationen wie der Weltbank. Insbesondere hat der Anlageverwalter eine proprietäre ESG-Einbindungsstrategie für Staaten entwickelt, mit der festgestellt werden soll, wie sich nichtwirtschaftliche Faktoren auf die Vermögenswertentwicklung auswirken, wobei er sich auf die ESG-Referenzen eines Landes und seine Fähigkeit zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen konzentriert.
Das Negativ-Screening führt zum Ausschluss von Emittenten mit der schlechtesten ESG-Performance.
Der Anlageverwalter berücksichtigt die folgenden potenziellen wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionen und ist bestrebt, diese zu minimieren: 1) THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird, 2) Unternehmen, die gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen, 3) Unternehmen, die in umstrittenen Waffen engagiert sind und 4) Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen.
Die ESG-Analyse, die sowohl internes als auch externes ESG-Research kombiniert, deckt mindestens 80 % des investierten Portfolios des Teilfonds ab.
Dieser Teilfonds investiert mindestens 51 % seines Vermögens in Wertpapiere, die von Regierungen und Regierungsbehörden der Schwellenländer begeben werden und im J.P. Morgan ESG EMBI Diversified Index enthalten sind. Mindestens 51 % des Nettovermögens des Teilfonds werden an den ökologischen und sozialen Merkmalen des Fonds ausgerichtet sein, darunter mindestens 5 %, die je nach Anlagechancen in eine Mischung aus ökologisch und/oder sozial nachhaltigen Investitionen investiert werden.
Die verbindlichen Kriterien, die zur Erreichung der einzelnen vom Teilfonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale verwendet werden, sind in die Kontrollsysteme integriert, um Kontrollen vor und nach dem Handel zu gewährleisten. Die Konformität wird von der Risikoabteilung laufend überwacht.
Der Anlageverwalter kann Daten verwenden, die direkt von den Emittenten gemeldet werden oder von anerkannten Organisationen wie der Weltbank oder von dritten Datenanbietern wie JP Morgan, MSCI ESG Research oder Sustainalytics stammen. Der Service und die Datenqualität von Drittanbietern von ESG-Daten werden regelmäßig überprüft.
Je nach der betrachteten Messgröße können einige Daten von den Datenanbietern geschätzt werden. Obwohl der Anlageverwalter ein sorgfältiges Verfahren zur Auswahl von Drittanbietern anwendet, können deren Verfahren und firmeneigene ESG-Methodik fehlerhaft sein. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass ein Emittent falsch beurteilt wird, was zu einer unangemessenen Erfassung von ESG-Risiken und einer möglicherweise falschen Aufnahme in das Produkt oder zu einem falschen Ausschluss daraus führt. Es wird erwartet, dass dies nur begrenzte Auswirkungen auf die durch das Produkt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale insgesamt hat.
Die Due-Diligence-Prüfung von Anlagen stellt sicher, dass die Investitionsentscheidungen mit den Zielen und der Anlagestrategie des Teilfonds konform sind. Die Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Risiken ist in den Anlageentscheidungsprozess integriert, um fundiertere Anlageentscheidungen und ein Bewusstsein für das Risiko zu gewährleisten. Die erste Stufe der Due-Diligence-Prüfung wird vom Anlageverwalter durchgeführt, während die zweite Stufe von der Risikoabteilung vorgenommen wird.
Es kann zu einer Dialogaufnahme mit den Emittenten kommen, in die investiert wird. Dies kann sowohl kollaborativ als auch – auf Ad-hoc-Basis – direkt durch den Anlageverwalter im Rahmen seiner allgemeinen ESG-Bewertung durchgeführt werden.
Für die Erreichung der durch diesen Teilfonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale wurde kein Referenzwert festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie in den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen des Fonds.