Dieser Teilfonds ist bestrebt, eine Wertentwicklung zu erzielen, indem er in Anleihen investiert, die hauptsächlich von staatlichen und Unternehmensemittenten aus Schwellenländern (EM) begeben werden und auf Hartwährungen oder lokale Währungen lauten, und zwar in einer Weise, die mit den Grundsätzen für Anlagen mit Schwerpunkt auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung („ESG“) vereinbar ist.
Er bewirbt ökologische (E) und soziale (S) Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen an. Er wird jedoch einen Mindestanteil von 5 % an nachhaltigen Investitionen enthalten.
Diese nachhaltigen Investitionen tragen zu einer Reihe ökologischer und/oder sozialer Ziele bei, darunter unter anderem alternative und erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Vermeidung oder Minderung von Umweltverschmutzung, Wiederverwendung, Recycling und/oder sozialer Ziele, darunter unter anderem Gesundheit, Ernährung, Hygiene und Bildung.
Um sicherzustellen, dass die nachhaltigen Investitionen, die dieser Teilfonds tätigen soll, keine erheblichen Beeinträchtigungen verursachen, bewertet der Anlageverwalter mit Hilfe einer intern entwickelten Methode, die die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, Kontroversen, die Abweichung von den SDGs und die ESG/Governance-Qualität abdeckt, ob diese Unternehmen keine Beeinträchtigungen verursachen.
Dieser Teilfonds strebt bessere ökologische und soziale Merkmale an als das Universum der Anleihen aus Schwellenländern. Zu diesem Zweck verwendet der Anlageverwalter die JESG-Scores von JP Morgan, die die ESG-Qualität jedes Emittenten auf der Grundlage einer Reihe quantitativer Indikatoren für Umwelt und Soziales beurteilen.
Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der von diesem Teilfonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, umfassen:
- Die Beteiligungen des Teilfonds an nachhaltigen Investitionen.
- Die Beteiligungen des Teilfonds an Use-of-Proceeds-Bonds, darunter unter anderem „grüne Anleihen“, „nachhaltige Anleihen“ und „soziale Anleihen“ sowie „nachhaltigkeitsbezogene Anleihen“.
- Die Beteiligungen des Teilfonds an Anlagen, von denen angenommen wird, dass sie mit positiven externen Effekten einhergehen und die Vermeidung negativer externer Effekte.
- Die Berücksichtigung einiger der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAIs) auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch den Teilfonds.
- Ausschluss von Beteiligungen des Teilfonds an Emittenten, die durch die in den Ausschlusskriterien von UBP festgelegten Ausschlusskriterien ermittelt wurden, sowie an Emittenten mit einem JESG-Score unter 20.
Die Anlagestrategie stützt sich auf Kredit- und makroökonomische Bewertungen sowie ESG-Analysen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).
Der Anlageprozess umfasst ESG-Analysen, die internes und externes Research von verschiedenen ESG-Datenanbietern kombinieren, insbesondere von JP Morgan, MSCI ESG Research, Sustainalytics sowie von anerkannten Organisationen wie der Weltbank. Insbesondere hat der Anlageverwalter eine proprietäre ESG-Scoring-Einbindungsstrategie für Staaten entwickelt, mit der festgestellt werden soll, wie sich nichtwirtschaftliche Faktoren auf die Vermögenswertentwicklung auswirken, wobei er sich auf die ESG-Referenzen eines Landes und seine Fähigkeit zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen konzentriert.
Das Negativ-Screening führt zum Ausschluss von Emittenten mit der schlechtesten ESG-Performance.
Der Anlageverwalter berücksichtigt die folgenden potenziellen wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionen und ist bestrebt, diese zu minimieren: 1) THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird, 2) Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, 3) Engagement in umstrittenen Waffen und 4) Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen.
Dieser Teilfonds investiert mindestens 51 % seines Nettoinventarwerts in festverzinsliche übertragbare Wertpapiere, die von Regierungen oder Regierungsbehörden der Schwellenländer begeben werden, sowohl auf Schwellenländerwährungen als auch auf Nicht-Schwellenländerwährungen lauten und im J.P. ESG Morgan EMBIG Diversified 50%+ J.P. Morgan ESG GBI-EM GD – USD Unhedged 50% enthalten sind.
Mindestens 51 % des Nettovermögens dieses Teilfonds sind auf die durch die Strategie beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet, darunter mindestens 5 %, die je nach Anlagechancen in eine Mischung aus ökologisch und/oder sozial nachhaltigen Investitionen investiert werden.
Die verbindlichen Kriterien, die zur Erreichung der einzelnen vom Teilfonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale verwendet werden, sind in die Kontrollsysteme integriert, um Kontrollen vor und nach dem Handel zu gewährleisten. Die Konformität wird von der Risikoabteilung laufend überwacht.
Der Anlageverwalter kann Daten verwenden, die direkt von den Emittenten gemeldet werden oder von dritten Datenanbietern wie JP Morgan, MSCI ESG Research oder Sustainalytics stammen. Der Service und die Datenqualität von Drittanbietern von ESG-Daten werden regelmäßig überprüft.
Je nach der betrachteten Messgröße können einige Daten von den Datenanbietern geschätzt werden. Obwohl der Anlageverwalter ein sorgfältiges Verfahren zur Auswahl von Drittanbietern anwendet, können deren Verfahren und firmeneigene ESG-Methodik fehlerhaft sein. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass ein Emittent falsch beurteilt wird, was zu einer unangemessenen Erfassung von ESG-Risiken und einer möglicherweise falschen Aufnahme in das Produkt oder zu einem falschen Ausschluss daraus führt. Es wird erwartet, dass dies nur begrenzte Auswirkungen auf die durch das Produkt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale insgesamt hat.
Die Due-Diligence-Prüfung von Anlagen stellt sicher, dass die Investitionsentscheidungen mit den Zielen und der Anlagestrategie des Teilfonds konform sind. Die Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Risiken ist in den Anlageentscheidungsprozess integriert, um fundiertere Anlageentscheidungen und ein Bewusstsein für das Risiko zu gewährleisten. Die erste Stufe der Due-Diligence-Prüfung wird vom Anlageverwalter durchgeführt, während die zweite Stufe von der Risikoabteilung vorgenommen wird.
Es kann zu einer Dialogaufnahme mit den Unternehmen kommen, in die investiert wird. Dies kann sowohl kollaborativ als auch – auf Ad-hoc-Basis – direkt durch den Anlageverwalter im Rahmen seiner allgemeinen ESG-Bewertung durchgeführt werden.
Für die Erreichung der durch diesen Teilfonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale wurde kein Referenzwert festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie in den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen des Fonds.